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Terrassenplatten Versus vanille-schattiert Friedl Steinwerke

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FRIEDL STEINWERKE GMBH UND VERBUNDENER UNTERNEHMEN (AGB)

1. Geltungsbereich

(1) Diese unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen im Raum der Europäischen Union owie bei allen über unseren Onlineshop www.steinwerke.at abgeschlossenen Verträgen zur Anwendung und können nicht durch allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden außer Kraft gesetzt werden. Alle nachfolgenden Bedingungen werden durch Auftragserteilung Vertragsbestandteil. Sie sind lt. aktuellem Stand, Grundlage für unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen, Zahlungen. Davon abweichende Bedingungen bedürfen der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Diese ausdrückliche Zustimmung ist auch erforderlich, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden/Käufers, Lieferungen an ihn vorbehaltlos durchführen. Widersprechen sich die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Vertragspartner, so gelten ausschließlich unsere Bedingungen. Eine gleichlautende Ausschlussklausel in seinen Bedingungen verpflichtet den Käufer zu einem gesonderten schriftlichen Hinweis. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr sind unsere Bedingungen auch wirksam, wenn wir uns – im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung– bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie beziehen.
(2) Im Einzelfall getroffene, individuelle Abweichungen mit dem Kunden/Käufer haben vorrangige Gültigkeit vor diesen AGB, bedürfen jedoch der schriftlichen Zustimmung durch uns.
(3) Wir sind ein Produktionsbetrieb. Mit der Verarbeitung/Verlegung der von uns erzeugten Produkte sind ausschließlich befugte und konzessionierte Pflasterer oder Steinverlegefirmen zu beauftragen.
(4) Bei einem Wiederverkauf unserer Produkte verpflichtet sich unser Kunde/Käufer, diese AGB auf seine Käufer zu überbinden.

2. Vertragsabschluss

(1) An unsere schriftlichen Angebote halten wir uns für die Dauer von 4 Wochen gebunden. Andere als schriftliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Angebote in unserem Onlineshop sind freibleibend. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde/Käufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags mit uns ab. Wir sind nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Wir bestätigen dem Kunden/Käufer den Erhalt seines Angebots durch ein automatisch erstelltes E-Mail an die von ihm bekannt gegebene Adresse („Bestellbestätigung“). Dieses E-Mail stellt keine Annahme seines Angebots dar. Der Kunde/Käufer wird ersucht, die Bestelldaten in der Bestellbestätigung zu überprüfen. Sollte er einen Fehler finden oder seine Meinung über die Bestellung ändern, hat er dies so rasch wie möglich bekanntzugeben. Wir können das Angebot dadurch annehmen, dass wir dem Kunden/Käufer den Kauf in einem weiteren E-Mail bestätigen („Auftragsbestätigung“) oder ihm die gekaufte Ware zusenden. Die Vereinbarung kann nur in deutscher Sprache abgeschlossen werden.
(2) Alle unsere Angebote sind als Einheitspreise und niemals als Pauschalpreise zu verstehen. Die in unserem Onlineshop angeführten Preise verstehen sich in EUR und beinhalten alle Steuern, nicht jedoch die Versandkosten. Die Versandkosten werden unter „Versandkosten“ gesondert angeführt und wir informieren den Kunden/Käufer nochmals über die Preise, Steuern und Versandkosten in der Bestellzusammenfassung vor dem Abschluss der Bestellung. Ansonsten bieten wir mangels anderslautender Angaben exkl. MwSt., ab Werk, Lkw-verladen und unverzollt an. Die in unseren Preislisten und sonstigen Unterlagen (z. B. Katalogen, technischen Hinweisen, sonstigen Produktbeschreibungen) enthaltenen Auspreisungen sind unverbindliche Richtpreise, bei denen wir uns Änderungen vorbehalten. Bei sämtlichen Anboten, Aufträgen, Auftragsbestätigungen etc. sind die Einzelpreise und nicht die Gesamtpreise maßgebend; dies gilt insbesondere bei Veränderungen hinsichtlich der abgenommenen oder bestellten Mengen.
(3) Eingegangene Bestellungen und Vereinbarungen jeder Art, auch jene unserer Außendienstmitarbeiter, haben nur dann Gültigkeit, wenn diese von uns innerhalb von 3 Wochen schriftlich bestätigt oder die Lieferungen stillschweigend durchgeführt wurden. Bei gänzlichem oder teilweisem Ausfall unserer Bezugsquellen sind wir gegenüber Unternehmern nicht verpflichtet, die Eindeckung mit der vertragsgegenständlichen Ware bei fremden Bezugsquellen vorzunehmen.

3. Lieferfrist, Lieferverzug

(1) Verbindliche Liefertermine müssen mit uns vereinbart und schriftlich bestätigt werden. Nähere zeitliche Zusagen als Vormittag oder Nachmittag können keinesfalls vereinbart werden. Die im Anbot/Auftragsbestätigung angeführte Lieferzeit beginnt erst nach Eingang aller für die Ausführung der Lieferung erforderlichen Unterlagen/Informationen. Verzögerungen, die darauf beruhen, dass der Käufer seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, gehen nicht zu unseren Lasten.
(2) Lieferverzug durch uns tritt in jedem Fall erst nach Mahnung und angemessener Nachfristsetzung (in der Regel von mind. 4 Wochen) durch den Kunden/Käufer ein. 
(3) Höhere Gewalt (insbesondere Krieg, Unruhen, Streik, Seuchen, Naturkatastrophen, Terrorismus, Verkehrsunfall, Brand oder Ausfall von Bezugsquellen),  nicht vorhersehbare Ereignisse und von uns nicht zu vertretende Ereignisse, die die von uns zu erbringende Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch dann, wenn solches in der Sphäre unseres Vorlieferanten eingetreten ist. Wenn wir Lieferfristen aus zuvor genannten Gründen nicht einhalten können, werden wir den Kunden/Käufer unverzüglich darüber informieren und die neue Lieferfrist bekannt geben. Sollte auch diese neue Lieferfrist nicht eingehalten werden können, so steht es uns und dem Käufer frei, vom nicht erfüllten Vertragsteil zurückzutreten, ohne zu Schadenersatz verpflichtet zu sein.

4.1. Lieferung, Gefahrenübergang

(1) Die Lieferung erfolgt ab Werk und Lkw-verladen. Der Erfüllungsort für die Lieferung und der evtl. Nacherfüllungsort liegen am Ort des Lieferwerkes. Wurde eine Lieferung zur Baustelle/Lagerplatz vereinbart, so erfolgt dies nur dann durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen, wenn die Zufahrt und das Wenden für schwere Lkw/Lastzüge geeignet ist. Alle entstehenden Mehrkosten, Schäden sowie Abladeverzögerungen durch nicht geeignete Anfahrtswege gehen zu Lasten des Kunden/Käufers. Das Abladen hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, durch den Kunden/Käufer bzw. von ihm beauftragten Dritten zu erfolgen. Wurde das Abladen des Lkw/Lastzuges z. B. mittels Autokran an der Baustelle/Lagerplatz mit uns vereinbart, so muss die Entladestelle für ein gefahrloses Entladen geeignet sein. Sofern für den Abladevorgang eine Zeitdauer von 0,5 Std. pro Lkw bzw. 1 Std. pro Hängerzug nach Anfahrt überschritten wird, werden die anfallenden Mehrkosten (insbesondere Lkw-Stundensätze, Arbeitszeit) verrechnet. Wir haften nicht für Schäden an Zufahrtswegen oder Entladestellen, wenn diese für Lkw/Lastzüge/Autokranentladung nicht geeignet sind. Für Folgeschäden an der Zufahrt oder der Entladestelle, die durch unsere Lkw/Lastzüge/Autokranentladung entstanden sind, haften wir nur dann, wenn die Zufahrt und die Entladestelle geeignet waren und zumindest grob fahrlässiges Verhalten unsererseits vorliegt. Gleiches gilt für die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen.
(2) Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht spätestens mit der Übergabe oder mit Ablauf des vereinbarten Abholtermines auf den Kunden/Käufer über. Beim Versendungskauf gehen dieselben Gefahren mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer u. ä. über.
(3) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Abholung der Ware aus unserem Werk, der Frachtführer und in dessen Auftrag der Fahrer gem. den gesetzl. Bestimmungen, insbesondere der §§101ff. KFG, für die sachgemäße Verladung und die Ladungssicherung alleinverantwortlich ist, da es in unseren Werken keinen Anordnungsbevollmächtigten für die Verladung gibt. Die Aufgaben des Fahrers hinsichtlich Beladung sind insbesondere die Einhaltung der Achslasten und Gesamtgewichte, Einhaltung der Beladehöhe, -breite und -länge und dass die Ladung und auch einzelne Teile dieser auf dem Fahrzeug so verwahrt oder durch geeignete Mittel gesichert sind, dass diese den im normalen Fahrbetrieb auftretenden Kräften standhalten und der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt ist und niemand gefährdet wird. Eine transportgesicherte Ware muss auch Kurvenfahren und Notbremsungen standhalten. Hinweis: Gurte in einer Länge von 8 m können bei uns erworben werden. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften betreffend die Sicherung oder Beladung des Fahrzeuges mit unserer Ware haftet der Beförderer. Für ev. Nachteile, die uns aufgrund einer unzureichenden oder nicht sachgemäßen Ladegutsicherung treffen, behalten wir uns vor, uns am abholenden Kunden/Fahrer/Spediteur/Frachtführer schad- und klaglos zu halten.

4.2. Leistungsverzug, Vertragsverletzungen

(1) Unterlässt der Kunde/Käufer eine Mitwirkung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen Gründen, die der Kunde/Käufer zu vertreten hat, so sind wir berechtigt den entstandenen Schaden und auch den Mehraufwand (z. B. Lagerkosten) in Rechnung zu stellen.
(2) Verzögert sich die Abnahme, sind wir nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, über den Liefergegenstand anders zu verfügen und den Auftrag mit einer angemessenen und verlängerten Nachfrist zu erfüllen (wieder zu produzieren).
(3) Wir haben die Wahl, bei Annahmeverzug (AV), die versandbereite Ware dem Kunden/Käufer mit vereinbarter Zahlungskondition in Rechnung zu stellen, sofern eine angemessene Nachfrist zur Abnahme fruchtlos abgelaufen ist und eine Lagergebühr von € 10,00 exkl. MwSt./Palette/Monat zu verrechnen.
(4) Befindet sich der Kunde/Käufer in AV, beginnt die Gewährleistungsfrist bereits ab Verzug und in unserem Werk zu laufen.
(5) Ergeben sich nach Vertragsabschluss Anzeichen, dass die Leistungsfähigkeit oder -willigkeit des Kunden /Käufers beeinträchtigt ist (z. B. Zahlungsverzug) und der Kunde/Käufer die verlangten Vorleistungen oder Forderungsausfallsicherheiten nicht für uns erbringt, sind wir berechtigt, unsere Leistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern. Erfolgt binnen angemessener Frist weder die Bewirkung noch die Sicherstellung der Gegenleistung sind wir berechtigt, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag oder vom noch nicht erfüllten Vertragsteil zurückzutreten und Schadenersatz geltend zu machen.
Dies gilt auch insbesondere im Falle des Annahmeverzuges, nach Setzung einer Nachfrist.

5. Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Sofern im Einzelfalle nichts anderes vereinbart wurde, gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preise und zwar ab Lager zzgl. MwSt. Beim Versendungskauf trägt der Kunde/Käufer die Transportkosten ab Werk sowie etwaige Barauslagen und Abgaben wie z.B. Lkw-Maut . Die Rechnungslegung durch uns erfolgt unmittelbar nach Lieferung bzw. für den Fall, dass aus vom Kunden/Käufer zu vertretenden Gründen eine Lieferung nicht stattfinden konnte, unmittelbar nach dem vereinbarten Lieferdatum, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Wir sind berechtigt, unser vertraglich vereinbartes Entgelt entsprechend unserem Kostengefüge anzupassen, aufgrund von Preiserhöhungen auf der Beschaffungsseite, steigenden Lohnkosten etc. oder wenn der Kunde/Käufer die vereinbarte Leistung verspätet abruft z.B. 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss.
(3) Der Kaufpreis ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Wir sind berechtigt die Zahlungsbedingungen zu ändern und bereits gelieferte Ware auf Kosten des Käufers zurückzuholen (auch im Fall einer laufenden Geschäftsbeziehung), wenn uns Umstände bekannt werden, welche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden/Käufers entstehen lassen bzw. die Leistung des Kaufpreises gefährdet ist oder Zahlungsziele nicht eingehalten werden. Wenn derartiges vorliegt, können wir vom Anbot, vom gesamten Vertrag oder vom nicht erfüllten Vertragsteil jederzeit zurücktreten oder Lieferungen einstellen.
(4) Mit Ablauf des Zahlungszieles entsteht Zahlungsverzug, wofür Zinsen in Höhe von 1 % p. m. und alle damit verbundenen Kosten (Bearbeitungsgebühr, Mahn- und Inkassospesen) an den Kunden/Käufer verrechnet werden. Auch bei Annahmeverzug werden alle damit verbundenen Kosten (Bearbeitungsgebühr, Mahn- und Inkassospesen) an den Kunden/Käufer verrechnet.
(5) Der Kunde/Käufer hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur soweit, als seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(6) Wir sind gegenüber Unternehmenskunden berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Kunden/Käufers, unabhängig von der Fälligkeit aufzurechnen und (bei Vorliegen von Mehrpersonenverhältnissen und soweit gesetzlich zulässig) auch, wenn unser Gläubiger nicht zugleich unser Schuldner ist und umgekehrt (z. B. Konzernverhältnis zwischen Kunde/Käufer und Drittem).

6. Sonderproduktionen

(1) Bei Sonderproduktionen handelt es sich z. B. um Produkte, die nicht zum ständigen Lagersortiment gehören, sondern nach individuellen Auftragsmerkmalen gefertigt wurden (z. B. Friedl Individual) oder die über unseren üblichen Lagerstand hinaus, in größerem Umfang, für den Kunden/Käufer hergestellt wurden. Sonderproduktionen unterliegen vollinhaltlich den vorliegenden AGB, sofern nichts anderes in der Bestellung schriftlich bedungen wurde.
(2) Halten wir auf Wunsch des Kunden/Käufers Produktionskapazitäten frei und kommt es in der Folge nicht oder verspätet zum Abruf dieser Produktionskapazitäten aus Gründen, die im Einflussbereich des Kunden/Käufers liegen, so behalten wir uns vor, den daraus entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen.
(3) Sollten wir für einen Auftrag spezielle Wareneinsätze wie z. B. Sonderformen, Rohstoffe etc. anschaffen müssen, über die wir im normalen Produktionsbetrieb nicht verfügen, behalten wir uns (nach Vereinbarung über diese zukünftigen Kosten) vor, dies vorweg, d. h. vor Auslieferung/Versandbereitschaft der Ware, in Rechnung zu stellen.
(4) Auftragsbezogene Sonderproduktionen, die nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem vereinbarten Liefertermin abgerufen werden, werden mit vereinbarter Zahlungskondition in Rechnung gestellt. Es wird eine Lagergebühr von € 10,00 exkl. MwSt./Palette/Monat in Rechnung gestellt.
(5) Verbleiben bei uns am Lager Restmengen an beauftragten Sondererzeugnissen, weil der Kunde/Käufer den Auftrag nicht zur Gänze abgerufen hat, können wir nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zum Warenabruf, darüber frei verfügen und die Ware dem Käufer/Kunden in Rechnung stellen zzgl. Entsorgungskosten.
(6) Eine Rückgabe von Sonderproduktionen ist nicht möglich.

7. Eigentumsvorbehalt (EV)

(1) Die gelieferte Ware steht unter EV bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem Kaufvertrag. Der Kunde/Käufer ist im Falle des Verzuges mit der Zahlung von anderen Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung (samt Zinsen und Spesen) zur Begründung eines Pfandrechts an der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sache schuldrechtlich verpflichtet.
(2) Die unter EV gelieferte Ware darf vor vollständiger Bezahlung der abgesicherten Forderung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde/Käufer hat uns sofort und schriftlich zu informieren, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird oder wenn ein Zugriff Dritter (insbesondere Pfändung) auf diese Ware erfolgt. Der Kunde/Käufer ist verpflichtet, alle Kosten zu tragen, die zur Abwehr des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung des Vorbehaltsgegenstandes aufgewendet werden, soweit diese Kosten nicht vom Dritten erlangt werden können. 
(3) Der Kunde/Käufer ist verpflichtet, uns Zutritt zu jenen Flächen zu verschaffen, wo die unter EV stehende Ware lagert und berechtigt uns bzw. verpflichtet sich, diese Waren entsprechend zu kennzeichnen bzw. herauszugeben.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden/Käufers (insbesondere Nichtzahlung) ist dieser zur Herausgabe der Ware verpflichtet und/oder sind wir berechtigt, vom Vertrag oder nicht erfüllten Vertragsteil zurückzutreten.
(5) Der Kunde/Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, unter der Voraussetzung und nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen die unter EV stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen und/oder zu verarbeiten:
a) Der EV erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert und wir behalten uns vor, als deren Hersteller zu gelten. Bestehen an der unter EV stehenden Ware auch Eigentumsrechte Dritter, so erwerben wir Miteigentum, im Verhältnis der Fakturenwerte.
b) Für den Fall eines Weiterverkaufes der Ware oder der verarbeiteten Ware, tritt uns der Kunde/Käufer seine Forderungen gegen Dritte zur Gänze (bzw. im Fall des Vorliegens von Miteigentum in Höhe unseres Miteigentumsanteiles) ab.
c) Der Kunde/Käufer bleibt zur Einziehung der Forderungen neben uns ermächtigt. Wir werden die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Kunde/Käufer seine Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den EV nicht gemäß (4) geltend machen.
(6) Der Kunde/Käufer ist verpflichtet, die entsprechenden, auch der Publizität Rechnung tragenden Anmerkungen über den Eigentumsvorbehalt sowie der Zessionsvereinbarung in seinen Büchern vorzunehmen, den Abnehmer insbesondere auch über die Forderungsabtretung zu informieren und uns unverzüglich die Abnehmer der Vorbehaltsware, sobald sie namentlich bekannt sind, sowie alle erforderlichen Informationen unverzüglich schriftlich zur Kenntnis zu bringen.

(7)  Der Kunde/Käufer muss die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vor Wertminderung schützen und auf eigene Kosten gegen Feuer und Einbruchsdiebstahl ausreichend versichern.


8. Produkthinweise und technische Hinweise

(1) Bei den von uns vertriebenen Produkten handelt es sich um sorgfältig hergestellte Erzeugnisse aus Beton. Es handelt sich um keine Natursteine. Farbabweichungen z. B. gegenüber den im Prospekt und auf Mustertafeln/Exponaten gezeigten Mustern müssen vorbehalten bleiben, ebenso wie technische Änderungen. Hinsichtlich Oberflächenstruktur, Farbton, Farbintensität, Maßen, Kantenempfindlichkeit, Fasen- und Kantenausbildung etc. gibt es bei unseren Betonerzeugnissen produktspezifische Eigenschaften, die material- und fertigungsbedingt (z. B. künstliches altern) unvermeidbar sind und keine Produktfehler sind. Wir können z. B. Farb- und Strukturabweichungen, Ausblühungen, Braunverfärbungen, Maßtoleranzen, Kantenempfindlichkeit, Haarrisse, Abscheuerungen trotz moderner Produktionsbedingungen sowie sorgfältiger Auswahl unserer Rohstoffe und transportbedingt nicht vermeiden. Solche produktspezifischen Eigenschaften sind vereinbarter Vertragsbestandteil und kein Produktmangel. Die Gebrauchstauglichkeit der Produkte wird dadurch nicht beeinträchtigt. Wir verweisen dazu auf die VÖB-Richtlinie: Technische Hinweise zur Lieferung von Betonprodukten für den Straßen-, Landschafts- und Gartenbau, hrsg. vom Verband Österr. Beton- und Fertigteilwerke; www.voeb.com. Diese Richtlinie ist inhaltlicher Bestandteil unserer AGB. Gütenachweise (ÖNORM, CE) für unsere Produkte finden Sie auf unserer Homepage: www.steinwerke.at. Sonstige Aussagen in Prospekten, Werbeaussagen, Beratungen etc. sind nicht geeignet, bestimmte Eigenschaften des jeweiligen Produktes zu begründen.
(2) Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (z. B. Angeboten, Katalogen, Preislisten, Homepage), auf unseren Verpackungsfolien, wie z. B. Verlegehinweise, Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur annähernd maßgeblich, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Empfehlungen in unseren Verkaufsunterlagen (abrufbar auf www.steinwerke.at) über die Instandhaltung, Pflege sowie Winterdienst sind bei sonstigem Haftungsentfall verbindlich einzuhalten.
(3) Wir haften nicht für das folgenlose Standhalten gegenüber speziellen Anforderungen (z. B. chem. Einflüsse, saurer Regen).
(4) Wir haften nicht für Einwirkungen von Baulichkeiten wie z. B. Aufbauten, Vorbauten (aus Holz, Metall etc.), welche die Oberfläche unserer Produkte nachhaltig beeinflussen und beschädigen.
(5) Wir haften nicht für Staunässe, die zu nachhaltigen Beeinträchtigungen und Veränderungen bei verlegten Betonerzeugnissen führt, die durch fachgerechten Ober- und Unterbau sowie Entwässerung zu vermeiden sind.
(6) Wir haften nicht für Kantenabplatzungen/Risse z. B. infolge mangelhaften Ober- und Unterbaues bzw. mangelhafter Verlegung. Eine ausreichende Fugenbreite ist z. B. notwendig: für die Reparaturfähigkeit der Flächen, für das leichtere Einbringen des Fugenmaterials, um die Abmessungstoleranz der Steine bis zu einem gewissen Ausmaß zu kompensieren und für thermische Ausdehnung.
(7) Um Schlieren zu verhindern, sind gegossene Produkte zeitnah zu verlegen. Andernfalls trocken und gut durchlüftet lagern (Kondensatbildung vermeiden).
(8) Beim Transport und vor Verlegung ist besonders bei oberflächenbehandelten Produkten (z. B. Duoprotect DP60 beschichtet) darauf zu achten, dass die Oberfläche nicht mechanisch beschädigt wird, bei sonstigem Ausschluss unserer Haftung.
(9) Während und nach der Verfugung ist die Oberfläche der Steine mit einem Laubbläser oder feinem Besen zu reinigen und ist so überflüssiges Fugenmaterial zu entfernen. Bei Vernachlässigung der Reinigung können Rückstände die Steinoberfläche dauerhaft verschmutzen (z. B. braune Verfärbungen an der Steinoberfläche). Wir haften für keine Beeinträchtigungen, die durch das Nichteinhalten dieser Reinigungstätigkeiten entstehen.
(10) Wir überprüfen keine Pläne oder sonstige technische Unterlagen des Kunden/Käufers. Wir überprüfen keine Angaben in uns vorliegenden Ausschreibungen und auch keine situativen Bedingungen am Liefer- oder Verarbeitungsort. Wir übernehmen dafür keine wie auch immer geartete Haftung.

9. Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Regeln.
(2) Wir haften ausschließlich für Schäden, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen dem Käufer/Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügt haben. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden an der Person und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes vereinbart wurde, gelten für Sach- und Rechtsmängel (auch für Dokumentationsmängel und Anleitungen) die gesetzlichen Vorschriften unter Beachtung der Üblichkeit in unserer Branche.
(4) Die geschuldeten produktspezifischen technischen Eigenschaften der jeweiligen Produkte ergeben sich insbesondere aus dem Angebot und der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Letztauflage von Produkt-Hauptkatalog, Produkt-Sonderkatalog, Händler-Preisliste und Homepage sowie hier aus Pkt. 8 Produkthinweise und technische Hinweise.
(5) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der Branchenüblichkeit und den gesetzlichen Regelungen zu bewerten, ob ein Mangel oder kein Mangel vorliegt. Allfällige Fehlmengen und Bruchmengen von bis zu 2 % der jeweiligen Liefermenge werden vom Kunden/Käufer akzeptiert und stellen keinen Mangel dar. Allfällige Mehrmengen von bis zu 2 % der jeweiligen Liefermenge werden von uns nicht zusätzlich verrechnet.
(6) Nur wenn unsere Nacherfüllung nicht erfolgreich war oder die Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist oder nach dem Gesetz darauf verzichtet werden kann, hat der Kunde/Käufer die Möglichkeit vom nicht erfüllten Vertragsteil zurückzutreten oder eine angemessene Kaufpreisminderung zu verlangen. Bei einem geringfügigen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.
(7) Der Kunde/Käufer muss uns die erforderliche Zeit und Möglichkeit geben, die Nacherfüllung zu leisten. Der Kunde/Käufer hat uns oder durch von uns befugten Dritten Zutritt zur mangelhaften Ware zu gewähren und uns die bemängelte Ware zu Prüfzwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung ist uns vom Kunden/Käufer die gesamte mangelhafte Ware zu übergeben.
Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt zusätzlich:
(8) Im Falle einer Mängelrüge werden die Untersuchungs- und Rügepflicht gem. §§ 377, 378 UGB vorausgesetzt. Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen ab Kenntnis, schriftlich und in detaillierter Weise mitzuteilen. In jedem Fall sind uns offensichtliche Mängel (auch Minder- und Falschlieferungen) innerhalb von einer Woche ab Zustellung/Übergabe schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde/Käufer die fristgerechte Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung dafür ausgeschlossen. Ware, die von der Palette entnommen und eingebaut wird, ist davor unbedingt auf offensichtliche Mängel hin zu prüfen und ggfs. ist unverzüglich an uns eine schriftliche Mängelanzeige einzubringen. Die gesamte vorhandene Ware darf nicht weiterverwendet werden, bei sonstigem Ausschluss unserer Haftung.
(9) Wir haben bei mangelhaft gelieferter Ware die Wahl innerhalb angemessener Frist zur Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels, zum Austausch der Sache oder zur Gewährung einer angemessenen Gutschrift. Wir können die Nacherfüllung unter den gesetzlichen und hier bedungenen Voraussetzungen jedoch verweigern.
(10) Der Kunde/Käufer ist berechtigt, nur einen im Verhältnis zum Mangel stehenden Kaufpreis einzubehalten, wenn Ansprüche rechtskräftig und unbestritten sind. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung zu verweigern, wenn der Kunde/Käufer den fälligen Kaufpreis nicht bezahlt.
(11) Wir sind zur Nacherfüllung nicht verpflichtet, wenn der Kunde/Käufer vor der Möglichkeit zur Nacherfüllung, die gelieferte Ware oberflächenbehandelt hat (z. B. Pflegeprodukte, Reiniger).
(12) Hat der Kunde/Käufer die gelieferte Ware ursprünglich nicht zum Einbau erworben, so umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau noch den erneuten Einbau der mangelhaften Ware.
(13) Liegt tatsächlich ein Mangel vor, tragen wir die Kosten für die Prüfung und Nacherfüllung, nicht jedoch für Aus- und Einbau. Kosten, die uns aufgrund von ungerechtfertigtem Mängelbeseitigungsverlangen entstanden sind, können wir vom Kunden/Käufer rückfordern.
(14) Schadenersatzansprüche sowie Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen uns, bestehen nur bis zum Wert unserer Rechnungssumme für den pflichtverletzten Teil, ausgenommen es handelt sich um Personenschäden oder der Kunde/Käufer beweist, dass wir oder unsere Erfüllungsgehilfen zumindest grob fahrlässig gehandelt haben.
(15) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Entgegennahme/Übergabe der Ware (Lieferscheindatum) und beginnt mit dem Tag der Anlieferung unserer Produkte an die vereinbarte Lieferadresse. Auf 4.2. (4) wird verwiesen. Die Geltung von § 924 Satz 2 ABGB wird ausgeschlossen. Ersatzlieferungen oder Mängelbehebungen verlängern, hemmen oder unterbrechen die Gewährleistungsfrist nicht. Die Geltendmachung von Mängeln berechtigt den Besteller nicht zur Einrede des nicht erfüllten Vertrages und zur Änderung von Zahlungsbedingungen.
(16) Der Regressanspruch gemäß § 933b ABGB wird ausgeschlossen.
(17) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden/Käufers an der von uns gelieferten Ware zur Sicherung von Ansprüchen ist ausgeschlossen.

10. Produkthaftung, Gefahrenhinweise

(1) Soweit vom Gesetz zulässig, haften wir gegenüber unseren Vertragspartnern nicht für Sachschäden aus Produkthaftungsfällen (gegenüber Verbrauchern nicht anwendbar).
(2) Unser Kunde/Käufer verpflichtet sich entsprechend mitzuwirken, dass der Schaden aus Produkthaftung abgewendet oder gemindert wird. Mitteilungen von Käufern, die auf produkthaftungsrelevante Ursachen schließen lassen, sind an uns sofort weiter zu leiten. Der Kunde/Käufer ist verpflichtet, bei einer Weiterveräußerung oder sonstigen Weitergabe an Dritte, sämtliche in diesen AGB enthaltenen Gefahrenhinweise, Produktinformationen, technische Hinweise und dergleichen an den Abnehmer weiterzugeben, Daten über die Weiterveräußerung genau zu erfassen und aufzubewahren und diese Verpflichtung auf den Abnehmer zu überbinden, um Vertriebswege nachträglich feststellen zu können und unsere Produkte nur in einwandfreiem Zustand zu übergeben, widrigenfalls uns der Kunde/Käufer im Fall einer Inanspruchnahme schadlos zu halten hat.
(3) Oberflächenbehandelten Produkten (z. B. beschichtet, gebürstet) ist eine glattere Oberfläche eigen. Es kann daher besonders anfangs zu einer erhöhten Rutschgefahr kommen, für die wir keine Haftung übernehmen.
(4) Beim Öffnen der Verpackung kann es zum Kippen oder Lösen von einzelnen Steinen kommen und es besteht daher Verletzungsgefahr für die wir keine Haftung übernehmen. Es ist daher entsprechend sorgfältig zu hantieren. Paletten mit unseren Produkten sind keinesfalls übereinander zu stapeln und wir übernehmen keine Haftung für allfällige Personen- oder Sachschäden, die aus einem derartigen Übereinanderstapeln resultieren, insbesondere wenn es aufgrund Kunden-/Käuferwunsch erfolgte. Die Gefahrenhinweise auf der Verpackungsfolie und in unseren Verkaufsunterlagen sind verbindlich, wichtige Hinweise sind jene zur Instandhaltung und Pflege.
(5) Wir haften nicht für Produkte oder damit verbundene Informationen, die unsere Kunden/Käufer in Umlauf bringen.
(6) Im Falle einer Rückholung hat unser Kunde/Käufer sofort den Verkauf der von uns genannten Ware zu stoppen und sich am Austausch der alten gegen neue Ware zu beteiligen.
(7) Es trifft uns nur eine über das PHG hinausgehende Haftung für Ersatz, sofern uns mindestens grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Es obliegt dem Kunden, alle Angaben über und zu unserem Produkt, unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheit, selbst zu verfolgen. Für Schäden, für die ein Versicherungsschutz vorliegt, haften wir nicht. Wurde der Schaden durch uns selbst behoben und hat der Kunde zusätzlich Ersatz durch eine Versicherung erlangt, so hat der Kunde uns diese Ersatzleistung zur Abgeltung unserer eigenen Leistung herauszugeben. Soweit ein Kunde/Käufer von Dritten auf Basis des Produkthaftungsgesetzes in Anspruch genommen wird, ist ein Rückgriff auf uns ausgeschlossen.

11. Sonstige Haftungen

(1) Wir haften bei Verletzung unserer vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den vorliegenden AGB nichts anderes ergibt.
(2) Wir haften für den Ersatz von Ansprüchen, die nicht in der Mangelhaftigkeit der Sache selbst liegen, sondern Folge dieser Mangelhaftigkeit sind, nur beim Vorliegen von zumindest grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zu Gunsten von Personen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.
(3) Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung ist jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(4) Sofern eine direkte Lieferung von unseren Sublieferanten an den Kunden/Käufer erfolgt, treten wir bereits jetzt unsere diesbezüglichen Haftungsansprüche gegen unseren Sublieferanten an den Kunden/Käufer ab und hat der Kunde/Käufer allfällige aus einer mangelhaften Leistung unseres Sublieferanten entstandene Haftungsansprüche direkt gegen den Sublieferanten geltend zu machen.

12. Rücknahme, Rücktrittsrecht

(1) Ein freies Kündigungsrecht des Kunden/Käufers wird ausgeschlossen.
(2) Jede Warenrücknahme ist mit uns schriftlich zu vereinbaren und die Details der Rücknahme sind mit uns abzuklären.
(3) Die von uns ausgelieferten EURO-Paletten können in unserem Werk zurückgegeben werden. Für die Rücknahme und Gutschriftausstellung ist allerdings Voraussetzung, dass die Paletten spätestens innerhalb von 6 Monaten ab Auslieferung in einwandfreiem Zustand zurückgebracht werden. Eine Abholung der von uns gelieferten Paletten ist nur gegen Verrechnung von Transportkosten möglich.
(4) Der Kunde/Käufer kann vom Vertrag nicht zurücktreten oder kündigen, wenn wir eine Pflichtverletzung zu vertreten haben, die nicht in einem unbehebbaren Mangel besteht. Es gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
(5) Sofern für einen Verbraucher nicht das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz anwendbar ist, gilt: Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in unseren Geschäftsräumen, noch in einem von uns für geschäftliche Zwecke auf einer Messe oder einem Messestand benützten Stand abgegeben, so kann er vom Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn er dies spätestens bis 1 Woche nach dem Zustandekommen des Vertrages oder Vertragsantrages erklärt. Ein Rücktrittsrecht steht dem Kunden nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit uns angebahnt hat.
(6) Auf 9. (6) wird verwiesen.

13. Unwirksamkeit

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen dieser Bedingungen. Ungültige Vertragsbestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen.

14. Datenschutz

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne der DSGVO zu verarbeiten bzw. mit Einwilligung zu den vereinbarten Zwecken. Details erfahren Sie unter: https://www.steinwerke.at/Datenschutz.

15. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Mangels abweichender Angaben ist der Erfüllungsort unser Werksstandort.
(2) Für die Auslegung dieser Bedingungen und der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden/Käufer gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
(3) Friedl Steinwerke GmbH ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren oder Schiedsgerichtsverfahren teilzunehmen.
(4) Für sämtliche Streitigkeiten ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz unserer Firma zuständig. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gem. diesen Bedingungen oder einer vorrangigen Individualvereinbarung zu erheben oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers.
Stand: 11/2022
Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.